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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der SB Media OG für Verträge mit Unternehmern (B2B). Stand: Juni 2026.

§ 1

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SB Media OG (nachfolgend „Agentur" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde" genannt), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. 1.2 Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen durch die Agentur im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Web-Software, Online-Marketing und digitaler Kommunikation gemäß dem jeweiligen Angebot. Die Agentur schuldet dabei grundsätzlich eine Dienstleistung und keinen Werkerfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 2.2 Der genaue Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. Vertrag. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen eines Change Requests gemäß § 5 dieser AGB. 2.3 Die Agentur ist in der Wahl der zur Auftragserfüllung eingesetzten Mittel und Methoden frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 2.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei der Agentur.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Inhalte unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. 3.2 Der Kunde benennt der Agentur einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der alle erforderlichen Entscheidungen zeitnah treffen oder herbeiführen kann. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, Feedback, Freigaben und notwendige Informationen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anfrage der Agentur zur Verfügung zu stellen. Bei nicht rechtzeitigem Feedback verschiebt sich der Projektabschluss entsprechend. 3.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte verantwortlich. Er versichert, zur Nutzung und Weitergabe aller bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. 3.5 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. 3.6 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist die Agentur berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen entsprechend zu verschieben oder den Vertrag gemäß § 7.3 zu kündigen. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, trägt der Kunde.

§ 4

Projektdauer und Projektabschluss

4.1 Die reguläre Produktionszeit für Webdesign-Projekte beträgt maximal drei (3) Monate ab Projektbeginn, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Dauer vereinbart wurde. Der Projektbeginn ist der Zeitpunkt nach Vertragsschluss und Erhalt der ersten Teilzahlung sowie aller notwendigen Informationen und Materialien gemäß § 3.1. 4.2 Die Projektdauer umfasst alle Entwicklungs-, Design-, Feedback- und Abstimmungsprozesse. Verzögerungen durch verspätetes Feedback des Kunden oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten verlängern die Projektdauer entsprechend. 4.3 Überschreitet das Projekt den Zeitraum von drei (3) Monaten ab Projektbeginn aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind – insbesondere wegen ausstehender Freigaben, fehlender Materialien oder sonstiger nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 3) –, so ist die Agentur berechtigt, mit Ablauf der drei Monate die gesamte vereinbarte Vergütung vollständig in Rechnung zu stellen (Schlussrechnung). Diese ist gemäß § 6 zur Zahlung fällig, und zwar unabhängig davon, ob das Projekt zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt oder veröffentlicht (Launch) ist. 4.4 Die Berechtigung zur vollständigen Abrechnung nach § 4.3 lässt die Pflicht der Agentur zur Erbringung der noch ausstehenden, vertraglich vereinbarten Leistungen unberührt. Das Projekt wird nicht beendet, und der vereinbarte Leistungsumfang wird durch die Abrechnung weder gekürzt noch gemindert. Die Agentur erbringt die verbleibenden Leistungen, sobald der Kunde die dafür erforderlichen Mitwirkungshandlungen (§ 3) nachgeholt hat; daraus resultierende Verzögerungen verschieben die Fertigstellung entsprechend. 4.5 Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Agentur dem Kunden die finale Version zur Abnahme präsentiert hat und der Kunde innerhalb von fünf (5) Werktagen keine begründeten Mängel schriftlich mitteilt oder die Abnahme ausdrücklich erklärt.

§ 5

Change Requests und Zusatzleistungen

5.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit bedürfen eines Change Requests. Ein Change Request wird erst durch beidseitige Bestätigung in Textform (E-Mail ausreichend) bindend. 5.2 Ein Change Request soll enthalten: • eine Beschreibung der gewünschten Änderung, • die Auswirkungen auf den Zeitplan und das Projektende, • die Auswirkungen auf die Vergütung (Mehrkosten). 5.3 Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden – je nach Vereinbarung – pauschal oder nach Aufwand zum im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ist im Einzelfall kein Stundensatz vereinbart, gilt ein Stundensatz von 100,00 EUR netto. 5.4 Nach offiziellem Projektabschluss und vollständiger Abnahme erbringt die Agentur laufende Betreuungsleistungen im Rahmen von bis zu drei (3) Werkstunden pro Monat kostenfrei, sofern ein entsprechender Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Dies umfasst kleinere Anpassungen wie Textänderungen, Bildaustausch oder kleinere technische Wartungsarbeiten. 5.5 Änderungen und Zusatzleistungen, die den Umfang von drei (3) Werkstunden übersteigen, werden pauschal oder nach Aufwand gemäß § 5.3 abgerechnet.

§ 6

Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung für die Leistungen der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß österreichischem UStG. 6.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung in zwei Teilzahlungen: • 50 % der vereinbarten Gesamtsumme werden bei Auftragserteilung und Projektbeginn in Rechnung gestellt; • die verbleibenden 50 % werden vor der finalen Veröffentlichung (Launch) bzw. bei Projektabschluss gemäß § 4.5 in Rechnung gestellt. 6.3 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 6.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 456 UGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie angemessener Mahn- und Inkassokosten bleibt vorbehalten. 6.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als zehn (10) Tagen ist die Agentur berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern und den Vertrag gemäß § 7.3 außerordentlich zu kündigen. 6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 6.7 Für alle vereinbarten und von der Agentur erbrachten oder vorbereiteten Leistungen gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt auch dann in voller Höhe, wenn diese Leistungen aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, vom Kunden nicht zur Ausführung, Veröffentlichung oder Verwertung gebracht werden.

§ 7

Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Bei einmaligen Projektverträgen (z. B. Website-Erstellung) endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Bezahlung der Vergütung. 7.2 Bei laufenden Verträgen (z. B. Wartung, Hosting, Online-Marketing) gilt die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt diese drei (3) Monate. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform (E-Mail ausreichend) gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. 7.3 Das Recht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn: • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zehn (10) Tage in Verzug ist, • der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt, • der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 7.4 Bei vorzeitiger Auflösung – gleich aus welchem Grund – bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur für bereits erbrachte sowie für bereits begonnene oder konzipierte Leistungen bestehen. Kündigt der Kunde einen Projektvertrag ohne von der Agentur zu vertretenden Grund vorzeitig, gebührt der Agentur das auf die erbrachten Leistungen entfallende Entgelt sowie der entgangene Gewinn für den nicht erbrachten Teil, mindestens jedoch 30 % der restlichen vereinbarten Vergütung. 7.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 8

Nutzungsrechte und Urheberrechte

8.1 Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Werke, Designs, Konzepte, Texte, Grafiken, Codes und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Agentur ist Urheberin und Inhaberin aller ausschließlichen Verwertungsrechte. 8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Agentur (Rechtevorbehalt). Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Verwertung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet. 8.3 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Werken für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst dies die Nutzung der erstellten Website und ihrer Bestandteile für die geschäftlichen Zwecke des Kunden. 8.4 Die Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an vom Kunden beauftragte Dienstleister (z. B. Hosting-Provider), soweit dies für den Betrieb der Website erforderlich ist. 8.5 Von der Rechteübertragung ausgenommen sind: • wiederverwendbare Code-Bibliotheken, Frameworks und Templates der Agentur, • lizenzpflichtige Drittinhalte (z. B. Stockfotos, Premium-Fonts, Premium-Plugins), • nicht beauftragte Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände, • interne Tools und Arbeitsmittel der Agentur. 8.6 Nutzt der Kunde ein bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (§ 7) nicht vollständig vergütetes Werk dennoch ganz oder teilweise, gebührt der Agentur hierfür eine Ablöse, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Nutzung ab Vertragsende: im ersten Jahr das volle vereinbarte Honorar, im zweiten Jahr 50 % davon, im dritten Jahr 25 % davon; danach entfällt die Ablöse. Weitergehende Vergütungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 8.7 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu Werbezwecken zu nennen. Sie darf insbesondere den Namen und das Logo des Kunden, Screenshots der erstellten Website sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen in allen Medien (einschließlich Website, Portfolio, Fallstudien, Social Media und Werbematerialien) zu diesem Zweck verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. 8.8 Die Agentur ist berechtigt, auf der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anzubringen (z. B. „Erstellt von SB Media" bzw. „Design & Entwicklung: SB Media") und auf die Website der Agentur zu verlinken. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur entfernen oder verändern.

§ 9

Entwürfe, Präsentationen und Ideenschutz

9.1 Alle von der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Skizzen, Layouts und Ideen – einschließlich solcher, die im Rahmen eines kostenfreien Entwurfs, einer Angebotserstellung, eines Pitches oder einer sonstigen Auftragsanbahnung erstellt werden – bleiben geistiges Eigentum der Agentur und sind urheber- bzw. wettbewerbsrechtlich geschützt, solange sie nicht ausdrücklich beauftragt und vollständig vergütet wurden. 9.2 Ein kostenfrei zur Verfügung gestellter Entwurf dient ausschließlich der Beurteilung einer möglichen Zusammenarbeit. Er begründet kein Nutzungsrecht. Der Kunde ist nicht berechtigt, kostenfreie Entwürfe, Konzepte oder die darin enthaltenen gestalterischen und inhaltlichen Ideen ohne Abschluss eines entgeltlichen Hauptvertrages selbst oder durch Dritte umzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder wirtschaftlich zu verwerten. 9.3 Setzt der Kunde einen Entwurf, ein Konzept oder eine wesentliche darin enthaltene Idee ohne entsprechenden entgeltlichen Hauptvertrag um oder lässt er sie durch Dritte umsetzen, gilt das für die jeweilige Leistung angemessene Honorar als geschuldet. 9.4 Der Kunde kann binnen vierzehn (14) Tagen nach Übermittlung eines Entwurfs schriftlich und nachweislich darlegen, dass die darin enthaltenen Ideen bereits vor der Präsentation eigenständig von ihm entwickelt wurden. Andernfalls gilt die jeweilige Idee als von der Agentur stammend.

§ 10

Gewährleistung und Mängelrechte

10.1 Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. 10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Leistung als abgenommen. 10.3 Bei berechtigter Mängelrüge ist die Agentur zunächst zur Verbesserung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung) berechtigt. Die Agentur erhält für die Verbesserung eine angemessene Frist von mindestens zehn (10) Werktagen. 10.4 Schlägt die Verbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen. 10.5 Gewährleistungsansprüche verjähren zwei (2) Jahre nach Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 10.6 Für Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Materialien oder Vorgaben beruhen, übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.

§ 11

Haftung und Schadenersatz

11.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert (Netto-Vergütung) begrenzt. 11.2 Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für: • entgangenen Gewinn, • Vermögensschäden, • Folgeschäden, • Datenverlust, soweit dieser durch übliche Datensicherungsmaßnahmen vermeidbar gewesen wäre, • Schäden durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördliche Eingriffe. 11.3 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 11.4 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte beruhen. 11.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit von Websites, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde. Sie haftet ferner nicht für Leistungen oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting-, Domain-, Zahlungs- oder Social-Media-Diensten), deren Bedingungen sie nicht beeinflussen kann. 11.6 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

§ 12

Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. 12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, • dem Empfänger nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, • von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden, • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. 12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. 12.4 Die Agentur beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Agentur unter sbmedia.at/datenschutz zu entnehmen. 12.5 Sofern die Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 13

Höhere Gewalt

13.1 Die Vertragsparteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien und damit zusammenhängende behördliche Maßnahmen, Streik und Aussperrung, der Ausfall von Energieversorgung, Telekommunikationsnetzen oder Internetverbindungen (soweit nicht von der Agentur verschuldet), behördliche Eingriffe sowie Cyberangriffe auf Infrastruktur-Anbieter. 13.2 Die betroffene Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende der Ereignisse höherer Gewalt zu informieren. 13.3 Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als drei (3) Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 14

Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur auf Dritte zu übertragen. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu übertragen. 14.4 Auf sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung. 14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für den Geschäftssitz der Agentur in Bad Gastein sachlich und örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. 14.6 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. 14.7 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Für etwaige Verbraucherverträge gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG.

Stand

Stand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im Juni 2026 erstellt. Die Agentur behält sich vor, sie anzupassen, um rechtlichen Änderungen oder Änderungen ihrer Prozesse Rechnung zu tragen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Vertragspartner

SB Media OG

Schareckstraße 30, 5640 Bad Gastein

Salzburg, Österreich

office@sbmedia.at · +43 677 61833825

Ergänzend gelten unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung.